Nach der Estrichnorm DIN 18560-2: 2009-09 müssen Ausgleichsschichten, egal ob Höhenausgleichsschichten oder Ausgleichsschichten im Bereich von Rohrleitungen mit gebundenen Schüttungen ausgeführt werden.
Leider gab es über den Begriff „gebunden“ keine klare Definition bzw. waren nur spärliche Erläuterungen in einschlägigen Fachkreisen nachzulesen. Dies führte dazu, dass einige Schüttungshersteller ihre Produkte, auch ohne Bindemittel, als „gebunden“ deklarierten, mit der Begründung, dass die Stabilität durch Reibung bzw. Verkrallung der Körnung erreicht wird.
Vom Bundesverband Estrich und Belag e.V., Troisdorf-Oberlar; Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin wurde im Januar 2015 nunmehr der Begriff „gebunden“ klar definiert: Gebundene Schüttungen „Körnung verklebt beim Verdichten. Beim Ausbau können zusammenhängende Teile entnommen werden, die manuell wieder in Körnung zerbröselt werden können“ 1 Ungebundene Schüttungen „Lose Schüttungen, die ihre Stabilität durch Reibung bzw. Verkrallung erhält. Beim Ausbau zerfällt sie wieder in ihre Ursprungsform“ 2
1, 2 BEB – Bundesverband Estrich und Belag e. V. (2015): Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken, Sammelmappe-Nr. 4.6, Herausgegeben von: Bundesverband Estrich und Belag e. V., Troisdorf-Oberlar, Bundesfachgruppe Estrich und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Berlin.
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